AGB´s
1. Allgemeines
Ihr Vertragspartner ist Familie Klinger, Bischofsmais-Habischried (fortan auch nur Familie Klinger). Die folgenden Vertragsbedingungen werden von Ihnen als Reisenden mit der Buchung der Reise anerkannt. Diese ergänzen die, für die Überlassung von Ferienwohnungen und Häusern gelten den Bestimmungen.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder online vorgenommen werden. Mit Ihrer Buchung bieten Sie Familie Klinger den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die elektronische Eingangsbestätigung durch Familie Klinger stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von Familie Klinger zu erbringen den Leistungen gelten ausschließlich die Reiseausschreibungen der Familie Klinger und die ergänzenden Informationen der Familie Klinger, soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
2.2. Der Reisevertrag zwischen Ihnen und Familie Klinger kommt mit der umgehend, spätestens innerhalb von 7 Tagen erfolgen den, schriftlichen Bestätigung der erfolgten Buchung zustande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmende, so steht sie für deren Vertrags pflichten wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die Vertragsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmenden.
2.3. Weicht die Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Familie Klinger vor, an das die Familie Klinger 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, soweit die Familie Klinger bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und ihre vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und Sie innerhalb der Bindungsfrist der Familie Klinger die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
2.4. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht zusteht. Es gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Die Korrektur von offensichtlichen Irrtümern, z.B. aufgrund von Druck-, Rechen- oder Zuordnungsfehlern im Internet, bleibt vorbehalten.
2.5. Eine entgeltliche wie auch eine unentgeltliche Weitergabe des Ferienhauses der Familie Klinger ist ebenso nicht gestattet wie die Vermarktung als Veranstalter mit eigener Preisgestaltung.
2.6. Kundenwünsche nehmen wir bei Buchung gerne entgegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Familie Klinger für deren Erfüllung keine Garantie übernehmen kann. Sonderwünsche sowie Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von Familie Klinger schriftlich bestätigt werden.
3. Zahlungen/Reiseunterlagen/ Rücktritt bei Zahlungsverzug durch die Reisenden.
3.1. Die Anzahlung beträgt 250 EUR. Sie ist umgehend nach Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die Zahlung des restlichen Reisepreises erfolgt 4 Wochen vor Reisebeginn. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reise beginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.2. Die vollständigen Reiseunterlagen werden Ihnen rechtzeitig übermittelt.
3.3. Liegen Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten vor und stehen dem keine Rechte Ihrerseits entgegen, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten laut diesen Reisebedingungen (Ziffer 6.2.) zu belasten.
4. Besondere Bedingungen und Hinweise
4.1. Die von uns angebotenen Leistungen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität grundsätzlich nicht geeignet. Wir beraten Sie hier im Einzelfall aber gerne persönlich.
4.2. Nebenkosten am Ort Feste Kosten, d.h. (obligatorische Nebenkosten), die auf jeden Fall gezahlt werden müssen, sind entsprechend geltenden Normen bzw. der Rechtsprechung im Reisepreis eingeschlossen. Variable Kosten, die von der Personenzahl (inkl. Kinder ab 2 Jahre) bzw. der Zusammensetzung der Reisegruppe oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Kurtaxe, Strom, Gas, Heizung, Kaminholz, Wasser, Wäsche, etc.), werden teilweise, je nach Inanspruchnahme am Ferienort bezahlt (z.B. an den/die Schlüsselhalter:in oder Eigentümer:in). Die Bezahlung erfolgt in der Regel in bar.
4.3. Bei Schlüsselübergabe kann eine angemessene Kaution verlangt werden. Die Kaution wird in der Regel bar hinterlegt. Werden Kreditkarten akzeptiert, so ist dies in der Ausschreibung vermerkt. Die Kaution wird am Ort nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjekts zurückerstattet. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Reisenden per Überweisung zurückerstattet wird. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche der Eigentümerschaft nicht berührt. Kaution und Kautionsabwicklung sowie die Abrechnung der Nebenkosten am Ort sind Inhalt des Reisevertrags mit Familie Klinger.
4.4. Angaben zur Höhe eventuell zu zahlender Kurtaxe in den einzelnen Orten lassen sich u.U. mit der Ausschreibung nur ungefähr machen, da Kurtaxen regelmäßig angepasst werden. Die genaue Höhe entnehmen Sie der Buchungsbestätigung.
4.5. Reinigung der Mietobjekte. Die Grundreinigung erfolgt jeweils durch Sie als Kunde:in, unabhängig von der Endreinigung vor Ort. Zur Grundreinigung zählen die Reinigung der Küchenzeile o. Ä., das Spülen und Einräumen des Geschirrs, die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle, das Abziehen der Betten und das Fegen oder Saugen aller Räume, so dass das Ferienobjekt besenrein übergeben werden kann. TV in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang verschiedener und meist verschiedensprachiger TV-Sender über Satelliten oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt. Die Endreinigung umfasst zusätzlich unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche/WC und das Wischen der Böden. Bei einigen Objekten haben Sie die Alternative, die Ferienwohnung/das Ferienhaus selbst zu reinigen oder die Reinigung gegen eine angemessene Gebühr durch Dritte (z.B. den/die Schlüsselhalter:in) ausführen zu lassen. Informationen hierzu fin den Sie bei der jeweiligen Objektbeschreibung.
4.6. Bei den Ausschreibungen zu den Ferienobjekten wird darauf hingewiesen, ob Bettwäsche, Hand- und Geschirrtücher vorhanden, mitzubringen oder am Ort angemietet werden können oder obligatorisch angemietet werden müssen. Entsprechende Angaben erfolgen bei Buchung bzw. mit der Buchungsbestätigung.
4.7. Falls Zusatzbetten und/oder Kinderbetten (für Kinder bis 2 Jahre) zur Verfügung stehen und bestellt werden können, finden Sie entsprechende Hinweise bei der jeweiligen Ausschreibung zum Ferienobjekt. Bitte beachten Sie, ob ein Kinderbett nur innerhalb der ausgeschriebenen max. Personenzahl bereitgestellt wird, oder ob im Ferienobjekt dadurch effektiv eine weitere Person untergebracht werden darf.
4.8. Haustiere Ob und wie viele Haustiere welcher Größe (grundsätzlich nur Hund oder Katze) erlaubt oder nicht erlaubt sind, können Sie der jeweiligen Ausschreibung entnehmen. Mitgeführte Haustiere müssen auf jeden Fall unter Angabe von Art/Rasse und Größe bei der Buchung angemeldet werden. Sind Haustiere in Ferienobjekten nicht erlaubt, bedeutet dies nicht, dass sich nicht zu einem früheren Zeitpunkt Haustiere in dem Ferienobjekt aufgehalten haben oder dass in unmittelbarer Nachbarschaft dennoch Haustiere vorhanden sind. Familie Klinger übernimmt keine Haftung für allergische oder asthmatische Reaktionen aufgrund von Tieren, die sich zu einem früheren Zeitpunkt oder aktuell in den Ferienobjekten aufgehalten haben bzw. aufhalten. Wenn Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, müssen sämtliche gesetzlichen wie lokalen Vorschriften des Haltens und Mitführens von Hunden aber auch Katzen in den Ferienanlagen/-objekten strikteinge halten werden. Sollten Haustiere ohne Erlaubnis mitgebracht werden, kann Familie Klinger verlangen, dass die entsprechenden Tiere entfernt werden. Das Familie Klinger nach Ziffer 7 zustehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.
4.9. In den Ferienhäusern/-wohnungen sind Geschirr und Besteck in der Regel vollständig und für die Anzahl der gebuchten Personen ausreichend vorhanden. Technische Haushaltsgeräte wie z.B. Backofen, Mikrowelle, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Waschmaschine, etc. sind nur dann vorhanden, wenn sie in der Beschreibung ausdrücklich erwähnt sind.
4.10. Heizung/Heizmöglichkeit In Ferienwohnungen und Ferienhäusern in Sommerreisegebieten, vor allem im Süden, ist eine Heizung nicht immer vorhanden. Die Bedienung von Zentralheizungen bzw. von Gas-, Elektro-, Kerosin- oder Holz-/Pelletöfen erfolgt in der Regel
4.11. TV/TV-Empfang.
TV in der Objektbeschreibung bezeichnet ein Farb-Fernsehgerät. Ist ein Empfang verschiedener und meist verschi densprachiger TV-Sender über Satelliten oder Kabel möglich, wird das im Text mit Sat-TV bzw. Kabel-TV dargestellt.
4.12. Internet/WLAN/WIFI ist nur vorhanden, wenn in der Ausschreibung ausdrücklich erwähnt. Familie Klinger übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit der jeweiligen Internet/WLAN/WIFI Verbindungen. Sie müssen daher für ausreichenden Schutz Ihrer Endgeräte sorgen. Der Verbrauch (Datenmenge) kann be renzt sein. Zudem sind die Internet/ WLAN/WIFI Netzwerke in den Ferienobjekten nicht primär für den geschäftlichen Gebrauch o.Ä. ausgelegt. Sollten Sie eine entsprechende Leistungsfähigkeit des Netzwerks benötigen, empfehlen wir Ihnen diese vorab anzufragen. Die Nutzung von Internet/WLAN/WIFI er folgt allein auf Ihr Risiko. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Sie sind insbesondere auch dazu verpflichtet, Mitreisende (einschließlich minderjähriger Reiseteil nehmenden) auf die Einhaltung des ge tenden Rechts hinzuweisen und entsprechende Kontrollen durchzuführen. Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen Ihre Pflichten entsprechend dieses Abschnitts, stellen Sie uns von jeglichen Ansprüchen Dritter hieraus frei.
4.13. Sind in der Ausschreibung Garten /Terrassenmöbel (Mobiliar) aufgeführt, ist nicht zwingend für jede Person ein Gartenstuhl vorhanden. Dies gilt auch für Sonnenliegen, deren Zahl oft begrenzt ist. Auflagen für Sonnenliegen werden von vielen Eigentümer:innen aus hygienischen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Sonnenliegen und Sonnenschirm sind ebenfalls nur vorhanden, wenn sie in der Objektbeschreibung erwähnt sind.
4.14. Sorgfaltspflichten Ihnen als Vertragspartner steht das Recht zu, das Ferienobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu nutzen (den jeweiligen Nutzungsumfang entnehmen Sie bitte der Reisebestätigung). Sie sind verpflichtet das Ferienobjekt und sein Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Sie sind weiter verpflichtet, einen, während der Dauer der Nutzung durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.
4.15. Die Mitnahme bzw. das Anschließen von Verbrauchern mit hoher (Lade )Last wie Klimageräte, Minipools, E-Bikes, Elektroautos etc. ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern in der Ausschreibung des Ferienobjektes nichts anderes angegeben ist.
4.16. Das Ferienobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt und genutzt werden als in der Ausschreibung angegeben und mit der Buchungsbestätigung durch HHD bestätigt wurde. Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein, wenn nicht anders mit Familie Klinger vereinbart und entsprechend bestätigt. Eine Überbelegung berechtigt Familie Klinger zur Nachberechnung des anteiligen Reisepreises zuzüglich eventueller Neben kosten. Das Familie Klinger nach Ziffer 7 zu stehende Kündigungsrecht bleibt unberührt.
4.17. Die mit der Ausschreibung, auf der Reisebestätigung und in den Unterlagen genannten Infrastrukturbetriebe (Transportmittel, Läden, Restaurants, Sport-Anlagen, öffentliche Strände und deren Einrichtungen etc.) sind nicht Bestandteil unserer Leistungspflicht. Diese Betriebe entscheiden in eigener Verantwortung bzw. allenfalls aufgrund behördlicher Anordnung über Betriebszeiten usw. Gleiches gilt für die öffentlichen und privaten Versorgungsbetriebe (wie Wasser- und Elektrizitätswerke). Auch Angaben über Klimaverhältnisse stellen keine Zusicherung dar. Eventuell uns treffende Aufklärungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten bleiben unberührt.
4.18. Sonderangebote. Bei Sonderangeboten, z.B. 3=2 oder 7=5, bei prozentualen Ermäßigungen auf den Preis, bei Aktionen wie z.B. Frühbucher-Rabatten oder Spezialangeboten für Familien und Senioren, sind eventuelle variable Nebenkosten für die volle Aufenthaltsdauer zu zahlen.
4.19. Die Ankunftszeit ist in der Regel jeweils am vorgesehenen Anreisetag zwischen 16 Uhr und 19 Uhr. Falls Sie während der Anreise feststellen, dass Sie sich voraussichtlich verspäten, informieren Sie bitte unbedingt rechtzeitig Familie Klinger. Diese wird darum bemüht sein, Ihren Empfang auch zu einem späteren Zeitpunkt sicherzustellen (möglicherweise gegen Gebühr). Dies kann jedoch nicht garantiert werden. Abweichende Anreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen.
4.20. Von der Reisebestätigung abweichende Anreisetage sind aus organisatorischen Gründen in einer Reihe von Fällen nicht möglich. Auf jeden Fall muss eine solche Abweichung bei Familie Klinger angefragt werden. Ist die Abweichung möglich, so wird sie von Familie Klinger schriftlich bestätigt.
4.21. Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommens oder aus persönlichen Gründen, und es sind keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbaren Nähe aufgetreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (wie unter Ziffer 6 erläutert) steht Familie Klinger die in Ziffer 6 ger gelte Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen.
4.22. Am Abreisetag, entsprechend Reisebestätigung, müssen die Ferienobjekte spätestens um 10 Uhr verlassen und entsprechend den Angaben in der Reisebestätigung bzw. gemäß Ziffer 4.5 gereinigt und in einwandfreiem Zustand wie bei der Übernahme übergeben werden. Abweichende Abreisezeiten entnehmen Sie bitte gegebenenfalls Ihren Reiseunterlagen.
5. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn.
Familie Klinger kann Eigenschaften von Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen, vor Vertragsbeginn ändern, sofern diese Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und sofern diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Kunde wird hierüber unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds schriftlich ggfs. auch per E Mail informiert. Im Falle einer erheblichen Vertragsänderung sind Sie berechtigt, innerhalb der gleichzeitig mit dieser Mitteilung von uns gesetzten Frist die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Vertrag zu rückzutreten. Haben Sie sich innerhalb der von uns bestimmten Frist nicht erklärt, gilt das Angebot auf Änderung der Vertragsinhalte als angenommen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
6. Rücktritt/Entschädigung
6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Familie Klinger. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegen über erklärt werden. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse schriftlich erfolgen. Treten Sie vor Reisebeginn von der Reise zurück oder treten Sie die Reise nicht an, tritt an die Stelle des Anspruchs auf den Reisepreis ein Anspruch auf angemessene Entschädigung. Wenn der Rücktritt aus Sicht Familie Klinger vertretbar ist und von Familie Klinger akzeptiert wird oder wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um stände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, entfällt der Entschädigungsanspruch der Familie Klinger. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragsparteien unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
6.2. Familie Klinger legt Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen fest. Den geltenden pauschalierten Anspruch der Familie Klinger auf Entschädigung entnehmen Sie bitte Ihrer Reisebestätigung/Buchungsübersicht. In der Regel (Stand 01.11.2025) beträgt die Entschädigung:
- bis 60 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises,
- ab 59. bis 29. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
- ab 28. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
- Bei späterem Rücktritt oder bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reise preis berechnet.
Ihnen steht das Recht zu, uns innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Stornierungskostenrechnung nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rück- oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von HHD in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten. Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
6.3. Familie Klinger kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände die Erfüllung des Vertrags nicht möglich ist. In diesem Fall verliert Familie Klinger den Anspruch auf den Reisepreis.
6.4. Sie haben das Recht Ersatzreisende zu stellen, der/die in das Vertragsverhältnis mit der Familie Klinger an Ihrer Stelle eintritt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Familie Klinger mindestens 7 Tage vor Reisebeginn eine entsprechende schriftliche Mitteilung zugegangen ist, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Die Familie Klinger kann dem Eintritt des/der von Ihnen benannten Ersatzreisenden widersprechen, wenn der/die benannte Ersatzreisende den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem Ein tritt entgegenstehen. Mit der Bestätigung des/der benannten Ersatzreisenden durch die Familie Klinger tritt der/die von Ihnen benannte Ersatzreisende in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Der HHD durch diese Änderung entstehen den Kosten werden Ihnen mit 50 EUR bzw. dem entsprechenden Betrag in der Buchungswährung je Vorgang berechnet.
7. Kündigung aus verhaltensbedinten Gründen.
Familie Klinger kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt etwa bei der Gefährdung anderer Personen. In diesem Fall verfällt der Reisepreis, wobei ggf. er sparte Aufwendungen oder Vorteile durch anderweitige Verwendung angerechnet werden, einschließlich eventueller vom Leistungsträger erstatteter Beträge.
8. Mitwirkungspflichten
Sie als Kunde:in haben Familie Klinger oder Ihren Reisevermittler zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten haben. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommen Sie schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zur Folge haben, dass Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu stehen.
9. Mängelanzeige, Abhilfe, Minderung, Kündigung
9.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, oder stellen Sie am Ferienobjekt Mängel fest, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich in diesem Fall, ggf. über Ihren Reisevermittler, unverzüglich, am besten telefonisch, sonst per E-Mail an Familie Klinger, Birkenweg 6, 92453 Habischried, Tel: +49 151 41610305, E-Mail: ferienhaus.birke@outlook.de bzw. an Ihre Kontaktdaten gemäß Reisebestätigung, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können, die Beanstandung zu überprüfen und ggfs. die Leistungsstörung zu beseitigen oder gleichwertigen Ersatz zu stellen. Die Leistungsträger (Eigentümer:innen, Schlüsselhalter:innen, Agenturen, Reisebüros, Internet-Reiseportale, usw.) haben weder die Funktion einer Reiseleitung noch sind sie Vertreter von Familie Klinger, noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen und rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und/ oder entgegenzunehmen.
9.2. Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können Sie nach vertraglich vorgeehener Beendigung der Reise gegen über Familie Klinger geltend machen, wobei wir dringend die Geltendmachung auf dem Schriftwege empfehlen. Ihr Reisevermittler (Reisebüro, Internet-Reiseportal usw.) ist befugt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen entgegenzunehmen und an Familie Klinger weiterzuleiten. Voraussetzung ist, dass die Reiseleistungen oder die von Ihnen angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, weiterhin dass Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen und dass eine ausreichende Abhilfe nicht er folgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass Sie bei Familie Klinger mit angemessener Fristsetzung Abhilfe verlangt haben und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Familie Klinger verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
10. Haftung/Haftungsbeschränkung
10.1. Sie können bei Vorliegen eines Reisemangels unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises oder der Möglichkeit der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn der Reisemangel ist auf folgende Ursachen zurückzuführen:
- schuldhafte Handlungen oder Unter- lassen Ihrerseits oder einer mitbenutzenden Person;
- unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind;
- unvermeidbare, Umstände. außergewöhnliche
10.2. Äußere Gegebenheiten und regionale Besonderheiten wie z.B. Vorkommen von Insekten, streunende Hunde, ungünstige Wetterverhältnisse oder Zustand von öffentlichen Straßen berechtigen Sie nicht zu Ansprüchen gegen die Familie Klinger. Dies gilt auch für die Nichtnutzbarkeit öffentlicher Einrichtungen (etwa Skilifte). Derartige Umstände gehören nicht zum, von der Familie Klinger verantworteten Leistungsprogramm. Unberührt bleiben Ansprüche gegen die Familie Klinger aufgrund der Verletzung von vor vertraglichen oder vertraglichen Aufklärungspflichten.
10.3. Die Haftung von Familie Klinger für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Pflichten, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den zweifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.
10.4. Für gegen die Familie Klinger gerichtete Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt.
11. Verjährung
Ihre Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis (relative) bzw. nach zehn Jahren nach Eintreten bzw. Ende der Schädigung (absolute Frist). Die gesetzlichen Ersatzansprüche der Familie Klinger aufgrund Veränderung oder Verschlechterung der Ihnen im Rahmen der Durchführung der Leistungen überlassenen Sachen verjähren sechs Monate nach Reiseende.
12. Streitbeilegungsverfahren
Familie Klinger nimmt nicht an freiwilligen Streit beilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Familie Klinger verweist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streit beilegungs-Plattform: http://ec.europa.eu/consumers/odr
13. Datenschutz.
Für unsere Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen gilt unsere Datenschutzerklärung.
14. Reiserücktrittsversicherung.
Es liegt keine Reiserücktrittsversicherung von Familie Klinger vor. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines Reiseschutzes.
15. Privathaftpflichtversicherung.
Wir empfehlen zudem den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Die privaten Haftpflichtversicherungen reguliren in der Regel auch Schäden in Ferienhäusern/Ferienwohnungen, die durch Sie als Kunden:innen verursacht wurden. Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob Ihre Versicherung solche Schäden, auch im Ausland, abdeckt.
16. Pass-, Visa-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften.
Sie als Kunde sind für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmun gen und Bestimmungen zur Einführung von Haustieren selbst verantwortlich. Reise- und Sicherheitsbestimmungen, Einreisebestimmungen, Visa- und Gesundheitsvorschriften stehen für Sie in der Regel auf den Webseiten der jeweiligen Regierungsstellen zu auswärtigen Angelegenheiten zur Verfügung. Auskünfte erteilen auch die für Sie zuständigen Botschaften/ Konsulate. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Familie Klinger bedingt sind.
17. Rechtswahl und Sonstige Bestimmungen
17.1. Gerichtsstand und anwendbares Recht Im Verhältnis zwischen Ihnen und Familie Klinger wird soweit möglich die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist München Gerichtsstand.
17.2. Sonstige Bestimmungen.
Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht
- wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und Familie Klinger anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des/der Kunden:in ergibt oder
- wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen des Staates, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die oben erwähnten Bestimmungen oder die entsprechenden Deutschen Vorschriften. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevetrages zur Folge.
Vertragspartner: Familie Klinger, Birkenweg 6, 94253 Bischofsmais-Habischried, Deutschland, www.ferienhaus-birke.de, +49 151 41610305
Zum Datenschutz finden Sie entsprechende Angaben unter: www.ferienhaus-birke.de
1. November 2025
